Kleine Anfrage

Salzeinsatz im Winter

Am 01.03.2022 stellten Frau Both-Peckam und ich folgende Anfrage an den Oberbürgermeister.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
eine aufmerksame Bürgerin machte uns vor einiger Zeit darauf aufmerksam, dass auch diesen
Winter wieder zum Streusalz gegriffen wurde, um hier und da Gehwege vom Schnee und Eis zu
befreien. Und dies, obwohl der Salzeinsatz auf Gehwegen ausdrücklichverboten ist. Dies wird so
auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt kommuniziert.
In den Tagen vor dem
14.02.2022 wurde jedoch Streusalz auf dem Gehweg vor der Einfahrt der Volkshochschuleverteilt,
wie auf den uns überlassenen Fotos unschwer zu erkennen ist. Am 12.02.2022 fiel unter anderem
auch der Salzauftrag im Schienenbereich der Johannesstraße auf, welcher vermutlich in den Tagen
davor aufgetragen wurde. Die Johannesstraße ist laut Winterdienstkonzept durchaus eine Straße,
die der Winterdienst zu bearbeiten hat. Jedoch waren die Witterungsverhältnisse an diesen Tagen
nicht besonders winterlich oder gefährlich, die Straße trocken. Die Wetterdaten für Erfurt vom
10.02.2022 14.02.2022 sind entsprechend unauffällig, so dass man hieraus als Laie keine
Streupflicht ableiten würde.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

  1. Bei welcher Stelle liegt die Zuständigkeit zum Schneeräumen für den Gehwegbereich vor
    der Volkshochschule?
  2. Warum wurde in den Tagen vor dem 14.02.2022 vor der Volkshochschule Streusalz
    aufgetragen, obwohl dies ausdrücklich verboten ist?
  3. Warum wurde vor dem 12.02.2022 in der Johannesstraße Streusalz aufgetragen, obwohl
    dies den Witterungsverhältnissen nach nicht notwendig erschien?

[Zur Anlage 1 – VHS, am 14.02.2022]

[Zur Anlage 2 – Johannesstraße, am 12.02.2022]

[Zur Antwort des Oberbürgermeisters]

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